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Finanzberatung

Wenn Sie nicht wissen, ob, wo und wie Sie finanzielle Unterstützung für eine BETAX-Fahrt bekommen, beraten wir Sie gerne kostenlos.

Beratungstelefon: 031 990 30 80 (Mo – Fr  09 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr)

E-Mail: info@betax.ch

Eine Fahrt mit BETAX wird je nach Fahrzweck von unterschiedlichen Kostenträgern oder Beiträgern mitfinanziert. Die gängigsten Unterscheidungen und möglichen Unterstützungen sind unten aufgelistet. Vielleicht finden Sie auf Ihre Frage auch bereits im Bereich «Häufig gestellte Fragen» eine Antwort.

Bei Fragen oder Unklarheiten zu bestehenden Rechnungen können Sie sich gerne telefonisch oder mittels Online Formular bei uns melden.

Fahrten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung stehen, werden in der Regel von der IV bezahlt. Stellen Sie ein entsprechendes Gesuch bei der IV-Stelle des Kantons Bern (oder Ihres Wohnkantons, falls Sie in einem anderen Kanton angemeldet sind).

Fahren Sie zum Arzt, in die Therapie oder treten Sie in ein Spital ein oder aus, übernimmt ihre Krankenkassen-Grundversicherung nach Abzug des Selbstbehaltes 50% des Rechnungsbetrages bis maximal CHF 500.00 pro Kalenderjahr.

Bei entsprechender Zusatzversicherung werden Transportkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Es lohnt sich, diese Option im Einzelfall zu prüfen.
Die Ergänzungsleistung beteiligt sich über die «Krankheits- und Behinderungskosten» an den Transportkosten, nachdem die Leistungen aus der Grund- und Zusatzversicherung ausgeschöpft sind.

Einige Kassen verlangen eine ärztliche Bestätigung, dass der Transport aus medizinischer Sicht notwendig war. Lassen Sie das Formular «Ärztliche Bestätigung medizinisch notwendiger Fahrten» von Ihrem Arzt ausfüllen und schicken Sie dieses zusammen mit unserem Rückforderungsbeleg an Ihre Krankenkasse.

50 Krankenkassen (Tarifsuisse AG) haben mit BETAX einen entsprechenden Vertrag für Transportleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz abgeschlossen. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot – wir sind Ihnen gerne behilflich!

Falls die Fahrkosten Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen, dann wenden Sie sich an die Beratungsstellen von Pro Infirmis oder Pro Senectute. Ausserdem können Sie bei der Stiftung BTB ein Härtefallgesuch einreichen. Ebenso können Ihnen die AHV (im Rahmen von Ergänzungsleistungen) oder die IV (im Rahmen einer Hilflosenentschädigung) weiterhelfen.

Sie haben einen Termin beim Coiffeur? Sie gehen einkaufen, auswärts essen oder ins Museum? Sie besuchen Freunde oder Verwandte?

Die Stiftung BTB (Behindertentransport Kanton Bern) subventioniert Freizeitfahrten. Informieren Sie sich bei der Stiftung oder laden Sie das Formular „Antrag auf Fahrtenberechtigung“ herunter. Im Merkblatt finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag. Sie finden alle Informationen auf der Seite der Stiftung Behindertentransport des Kantons Bern: www.stiftung-btb.ch

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